Unsere Förderung
Perspektiven schaffen für eine Welt, in der jeder Mensch sein Potenzial entfalten kann.
Wir fördern mehrheitlich über Kooperationspartner, die möglichst im Raum Plochingen tätig sind. Unsere Förderung konzentriert sich dabei auf die Schwerpunktthemen Jugendhilfe, Umweltschutz, Volks- und Berufsbildung.
Diese sind:
- Bildungsgerechtigkeit
- Erziehungskompetenz, innerhalb der Familie und im Sozialraum
- Musikalische, kulturelle, sozialen oder sportlichen Ausbildung
- Soziale oder sportliche Ausbildung
- Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund
- Partizipation von behinderten Kindern und Jugendlichen in der Gesellschaft
- Bedürftige Kinder von Alleinerziehenden
- Optimierung von Verfahren zur Erzeugung regenerativer Energie, zur Energieeinspeisung und zur Speicherung des regenerativ erzeugten Stroms zur späteren Einspeisung in das Stromnetz

Vergaberichtlinien für Fördermittel
Gemäß § 11 Absatz 1 lit. f) der Satzung der Pfisterer Stiftung für Plochingen hat das Kuratorium in seiner Sitzung am 15.10.2024 Richtlinien zur Vergabe von Mitteln durch die Stiftung beschlossen.
Auszug aus unseren Vergaberichtlinien
Allgemeine Bestimmungen
Zwecke der Pfisterer Stiftung für Plochingen sind gemäß § 2 ihrer Satzung:
Die Weitergabe von Mitteln an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, möglichst im Gebiet der Stadt Plochingen, zur Förderung der Jugendhilfe, des Umweltschutzes sowie der Volks- und Berufsbildung.
Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Weitergabe von Mitteln zur Förderung von Projekten und Maßnahmen, insbesondere in folgenden Bereichen:
- Schaffung von Bildungsgerechtigkeit;
- Förderung von Erziehungskompetenz innerhalb der Familie und im Sozialraum;
- Förderung der musikalischen, kulturellen, sozialen oder sportlichen Ausbildung;
- Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund;
- Partizipation von behinderten Kindern und Jugendlichen in der Gesellschaft;
- Unterstützung von bedürftigen Kindern von Alleinerziehenden;
- Optimierung von Verfahren zur Erzeugung regenerativer Energie, zur Energieeinspeisung und zur Speicherung des regenerativ erzeugten Stroms zur späteren Einspeisung in das Stromnetz;
- Forschungen zur Verbesserung der vorstehend genannten Punkte in lit. g).
Daneben kann die Stiftung die vorgenannten Zwecke der Förderung der Jugendhilfe, des Umweltschutzes sowie der Volks- und Berufsbildung, möglichst im Gebiet der Stadt Plochingen, auch unmittelbar selbst verwirklichen.
Die Stiftung wird sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt.
Zweckbindung
Die Verwendung der bewilligten Mittel ist zweckgebunden. Der Verwendungszweck ergibt sich aus der Zuwendungsvereinbarung, dem der Antrag zugrunde liegt. Die Mittel der Stiftung dürfen nur zur Förderung der Jugendhilfe, des Umweltschutzes sowie der Volks- und Berufsbildung eingesetzt werden.
Prinzip der nachhaltigen Förderung
Unser Anliegen ist die nachhaltige Förderung von Projekten und Maßnahmen, daher streben wir im Regelfall mehrjährige Förderpartnerschaften an.
Förderungen sind in der Regel Teilfinanzierungen, um eine alleinige Abhängigkeit der geför-derten Projekte von unserer Förderzusage zu vermeiden. In begründeten Einzelfällen sind je-doch auch Vollfinanzierungen von Projekten bzw. Unterstützungsbedarfen möglich.
Nicht gefördert werden Zuschüsse in die allgemeine Haushaltsplanung der geförderten Organisationen; mit den geförderten Projekten zusammenhängende Verwaltungskosten können je-doch in angemessener Höhe mit beantragt werden. Grundsätzlich nicht gefördert werden auch reine Investitionsvorhaben wie etwa reine Neubau-/Umbaumaßnahmen, die den geförderten Zwecken der Stiftung nur mittelbar zugutekommen.
Explizit ist auch eine Förderung von Personalkosten möglich. Soweit sinnvoll und personell verfügbar, begleiten wir einzelne Förderprojekte durch Förder-patenschaften, die einen regelmäßigen Informationsaustausch und eine lebendige Begleitung des geförderten Projekts durch unsere Stiftung ermöglichen sollen.
Förderentscheidung
Das Kuratorium der Stiftung entscheidet über die Aufstellung von Richtlinien über die Verwendung von Stiftungsmitteln. Der Stiftungsvorstand entscheidet im Rahmen des zur gemeinnützigen Verwendung jährlich bewilligten Gesamtfördervolumens über Art und Umfang der Einzelförderungen; mehrjährige Förderzusagen sind möglich und erwünscht. Die Förderentscheidungen werden in den Sitzungen des Vorstands jeweils im Frühjahr, im Sommer und im Herbst eines Jahres beschlossen. Förderanträge sind unterschrieben an die Stiftung zu richten. Fristen für die Einreichung von Anträgen können bei der Stiftung erfragt werden. Es besteht kein Anspruch auf Bescheidung eines Antrags.
Die Vergabe von Stiftungsmitteln liegt im Ermessen der Stiftung, ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Eine bereits bewilligte und ausgezahlte Förderung begründet ebenfalls keinen Anspruch auf Anschlussförderung oder auf Förderung weiterer Vorhaben desselben Projektträgers bzw. Antragstellers.
Förderungen können über mehrere Jahre werden, wobei in der Regel davon auszugehen ist, dass eine Förderung spätestens nach fünf Jahren ausläuft.
Änderungen des Verwendungszwecks oder wesentliche Veränderungen des Förderprojekts durch den Antragssteller müssen vorab durch den Stiftungsvorstand genehmigt werden.
Die Mittelempfänger bestätigen den Empfang der Fördermittel schriftlich mit der von der Stiftung zur Verfügung gestellten Mittelempfangsbestätigung.
Zuwendungsvereinbarungen
Förderungen durch die Pfisterer Stiftung für Plochingen setzen den Abschluss einer Zuwendungsvereinbarung voraus. In dieser werden die oben genannten Punkte vertraglich festgehalten sowie ggf. weitere Regelungen vereinbart.

Ihre Checkliste zur Antragstellung
Förderanträge an die Pfisterer Stiftung richten Sie bitte per E-Mail an den Stiftungsvorstand Dr. Martin Renner: renner(at)pfisterer-stiftung.de
Bitte stellen Sie sicher, dass der Antrag alle nachfolgenden Angaben beinhaltet:
I. Allgemeine Angaben zum Antragsteller
1. Name / Institution / Firma
2. Anschrift, Telefonnummer, E-Mail, Homepage
3. Vertretungsberechtigte
II. Angaben zum Projektleiter
1. Vor- und Nachname des Projektleiters
2. Position innerhalb der Organisation
3. Anschrift, Telefonnummer, E-Mail
III. Allgemeine Angaben zum Projekt/Vorhaben
1. Titel des Projekts/Vorhabens
2. Kurzdarstellung des Projekts/Vorhabens
3. Inhalt des Projekts/Vorhabens
4. Projektziele
5. Angabe der Organisationen, die für dieses Projekt/Vorhaben Fördermittel bereit-stellen
6. Erläuterung, warum die Förderung nicht durch die Institution selbst übernommen wird
7. Laufzeit des Projekts/Vorhabens und Zeitplan
8. Angefragter Förderbetrag
9. Kosten- und Finanzierungsplan
IV. Einzureichende Unterlagen
1. Aktuelle/r Satzung/Gesellschaftsvertrag
2. Aktuell gültiger Freistellungsbescheid
Vorlage für Projektbericht
Freistellungsbescheid
Sie haben noch Fragen?
Bei Fragen rund um Aufgaben und Förderangebote der Pfisterer Stiftung können Sie sich jederzeit gerne per E-Mail an uns wenden:
info(at)pfisterer-stiftung.de
Stiftungsvorstand Dr. Martin Renner:
renner(at)pfisterer-stiftung.de
